Gute wissenschaftliche Praxis
Unser Institut legt größten Wert auf die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind unverzichtbare Voraussetzungen allen wissenschaftlichen Arbeitens, das Erkenntnisgewinn anstrebt und von der Öffentlichkeit respektiert werden soll. Die hier aufgeführten Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis greifen die einschlägigen Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Januar 1998 auf und passen sie den Forschungsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft an. Sie sind für alle in der Forschungsarbeit der Max-Planck-Gesellschaft Tätigen verbindlich.
Die von allen wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Instituts gewählte Ombudsperson berät Sie in Konfliktfällen, die Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis berühren. Welche Fragen das im Detail sind, ist den entsprechenden Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu entnehmen. Die Ombudsperson erfüllt eine essenzielle Funktion der wissenschaftlichen Selbstkontrolle. Die Gespräche, die sie führt, sind vertraulich, sofern die Lösung des Konflikts am Institut gelingt.
Zudem verfügen alle drei wissenschaftlichen Sektionen der Max-Planck-Gesellschaft über je eine weitere Ombudsperson.